Geschäftsjahr 2015 und Richtigstellungen

Die BVK erzielte im Geschäftsjahr 2015 eine Performance von -0,7%. Während die gute Gesamtperformance des Vorjahres im aktuellen Tiefzinsumfeld nicht wiederholt werden konnte, wurde der Benchmark um 0,4%-Punkte übertroffen. Dazu beigetragen hat auch das gute Immobilienresultat. Der Deckungsgrad per 31. Dezember 2015 beläuft sich gemäss provisorischen Berechnungen auf 96,1%.

Im Newsletter «Kontext» vom Juli 2015 haben wir über die Änderung der technischen Grundlagen per 1. Januar 2017 informiert. Die Anpassung der Grundlagen hat zu vielen Reaktionen geführt. In den Medien und bei Personalverbänden kursieren teilweise auch Falschaussagen.

Diese möchten wir in diesem Merkblatt richtigstellen. Der Entscheid zur Senkung des technischen Zinssatzes und der Umwandlungssätze war im Stiftungsrat äusserst klar und unbestritten. Das Präsidium des Stiftungsrates äussert sich zur Anpassung der Grundlagen wie folgt:

«Wir waren uns bewusst, dass die beschlossenen Anpassungen auch zu kritischen Reaktionen führen. Dennoch sind wir überzeugt, dass diese notwendig sind. Für die meisten Versicherten sind die Auswirkungen langfristig betrachtet positiv. Damit die Auswirkungen für Versicherte, die kurz vor der Pension stehen, abgefedert werden können, haben wir uns stark für die Einführung von sozialverträglichen Massnahmen eingesetzt.»
Lilo Lätzsch, Arbeitnehmervertreterin, Präsidentin des Stiftungsrates

«Im Namen aller Arbeitgebervertreter möchte ich betonen, wie wichtig die Zukunft der beruflichen Vorsorge ist. Wir können die Augen vor der Realität nicht verschliessen und müssen die Herausforderungen heute anpacken, um die Renten auch in Zukunft sichern zu können. Die beschlossenen Änderungen führen zu einer dauernden Mehrbelastung der Arbeitgeber von rund 2,3% der versicherten Löhne zugunsten der individuellen Sparguthaben der Arbeitnehmenden. Eine sichere und faire Vorsorgelösung ist es uns das wert.»
Bruno Zanella, Arbeitgebervertreter, Vizepräsident des Stiftungsrates

Neu steht Ihnen auf unserer Webseite ein Berechnungstool zur Verfügung, mit welchem Aktivversicherte ihr persönlicher Zinsverzicht pro Jahr, zu Gunsten der Rentenbeziehenden, ausrechnen können.

Das Vorsorgereglement, das Teilliquidationsreglement und das Reglement über die versicherungstechnischen Rückstellungen wurden überarbeitet. Die ab 1. Januar 2017 gültigen Reglemente stehen Ihnen hier zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu den neuen technischen Grundlagen finden sie unter www.bvk.ch/2017.

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27.01.2016

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