
Verantwortung für Immobilien
Grün vermietet
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geht alle etwas an, und daher hat die BVK vorerst für Geschäftsliegenschaften den Zusatz «Green Lease» eingeführt. Darin geht es darum, konstruktiv im Nachhaltigkeitsbereich zusammenzuarbeiten, um mit den vorhandenen Ressourcen schonend umzugehen.
Soll das Schaufenster die ganze Nacht über hell erleuchtet sein? Kann man eine Abfallbewirtschaftung sinnvoll einführen? Sollen die Putzmittel auf Umweltverträglichkeit überprüft werden? Fragestellungen, die man sich im Rahmen eines Green-Lease-Mietvertrages stellen kann und damit einen kleinen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen.
Zusätzlich hat dies den Vorteil, dass gerade auch ein tieferer Energieverbrauch direkt zu tieferen Energiekosten führt. Der Green-Lease-Vertrag ist eine Grundlage, um gemeinsam mit baulichen, technischen und betrieblichen Massnahmen auf eine gesteigerte Nachhaltigkeit hinzuarbeiten. Dieser Fortschritt zeigt sich in den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten und soll wo möglich dokumentiert werden. Durch die Unterzeichnung dieses Anhangs soll eine ganzheitliche Betrachtung des Mietvertrages im Sinne der «ESG-Thematik» ermöglicht werden.
Zusätzlich entwickeln sich grüne Mietverträge gemäss verschiedenen Studien zum Branchenstandard. Die BVK will sich so früh wie möglich in die richtige Richtung bewegen.
Dokumentation des Fortschrittes
Grüne Mietverträge definieren Massnahmen, durch die Mieter und Vermieter aktiv zur Nachhaltigkeit beitragen können. Diese Massnahmen umfassen verschiedene Dimensionen der Nachhaltigkeit, wobei der Energieverbrauch bei der Erstellung und im Betrieb und die damit verbundenen CO2-Emissionen im Gebäudebereich besonders im Fokus stehen. Da der Gebäudebereich weltweit einer der Hauptfaktoren für den CO2-Anstieg ist, ist es umso wichtiger, den Absenkpfad im Gebäudebereich auf einer wissensbasierten Grundlage zu erheben und darzustellen. Daher sollen die Daten erhoben und ausgetauscht werden. Dabei werden von der BVK der Datenschutz gewährleistet.
Herausforderungen von Mietverträgen
Um die Nachhaltigkeit eines Gebäudes zu sichern beziehungsweise zu steigern, braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen Mietparteien und Vermietenden und vor allem auch eine gemeinsame Überzeugung. Dies beinhaltet nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch Bereiche wie Abfallentsorgung, Reinigungsmittel, graue Energie, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Anreize für den Langsamverkehr. Das Ziel der BVK ist es, einen gegenseitigen Vorteil für Mietende und Vermietende zu schaffen. Dies lässt sich nur bedingt durch einen Vertrag regeln. Da aber die Vorteile einer nachhaltigen Entwicklung überwiegen, kann mit einem Green-Lease-Vertrag die Grundhaltung dazu geschaffen werden.
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23.05.2025
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