Guter Start der BVK als verselbstständigte Pensionskasse

Gute Performance von über 6%, Fremdwährungsrisiken umfangreich abgesichert

Die BVK blickt in ihrem ersten Geschäftsjahr als verselbstständigte und privatrechtliche Pensionskasse auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Die Performance erreichte 6,1%. Der Deckungsgrad verbesserte sich gemäss provisorischen Berechnungen von 96,1% auf 99,3%. Die BVK sichert einen Grossteil ihrer Fremdwährungsrisiken ab. Sie hat deshalb nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses die Kursschwankungen von Mitte Januar 2015 vergleichsweise gut überstanden.


Finanzielle Situation
Die BVK erwirtschaftete im vergangenen Jahr eine Performance von 6,1% und übertraf damit die Benchmark von 6,0%. Um das Anlagerisiko zu reduzieren, sichert die BVK seit drei Jahren den Grossteil ihrer Fremdwährungspositionen ab. Im vergangenen Jahr konnte die BVK deshalb zwar weniger vom starken US-Dollar profitieren. Die Absicherung hatte auch einen Einfluss auf die Performance, die 2014 ohne diese Kosten rund 8,4% erreicht hätte. Umgekehrt konnte die BVK dank diesen Massnahmen nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses Mitte Januar 2015 währungsbedingte Verluste in der Grössenordnung von 1,3 Mrd. Franken CHF vermeiden. Bei der Festsetzung der Anlagestrategie ist es dem Stiftungsrat wichtig, an den Kapitalmärkten mit einem auf die BVK ausgerichteten tragbaren Risiko zu investieren.

Im Vergleich zu anderen Pensionskassen ist die BVK in einer komfortablen Situation, weil sie auch 2014 dank ihrer gesunden Versichertenstruktur einen positiven Cashflow verbuchte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie durch die Beiträge der Aktivversicherten mehr Geld einnimmt, als sie in Form von Leistungen auszahlt. Die aktuelle Situation an den Finanzmärkten mit negativen Zinssätzen selbst für 10-jährige Bundesobligationen sowie die anhaltende Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentenbeziehenden zeigen jedoch, dass weitere Massnahmen zur langfristigen finanziellen Stabilität der BVK nötig sind.

Vorreiterrolle der BVK: Absicherung gegen allfällige Preismanipulationen
Die BVK schützt sich im Anlagegeschäft bereits seit zwei Jahren konsequent gegen allfällige Preismanipulationen und Absprachen bei Devisengeschäften durch Handelsbanken. Damit bewirkt die BVK bei den Anlagegeschäften eine möglichst hohe Preistransparenz und schützt sich gleichzeitig vor allfälligen Absprachen unter den jeweils offerierenden Banken.

Ausbau des Immobilienportfolios
2014 erzielte die BVK mit ihren in der Schweiz direkt gehaltenen Immobilien eine Performance von 5,6%. Die BVK verzichtete auf teure, nicht den Anforderungen der BVK entsprechende Zukäufe. Sie baute 2014 ihr Immobilienportfolio hauptsächlich durch Projektentwicklungen aus. Dies ist möglich, weil die BVK über Landreserven verfügt. Aktuell stehen grosse Projekte für teils gemischtgenutzte Wohnüberbauungen in Luzern, Regensdorf, St. Gallen und Winterthur an.

Transparenz beim Stimmverhalten
Die BVK misst der Transparenz einen hohen Stellenwert zu. Als erste Pensionskasse publiziert sie schon seit 2009 ihr Stimmrechtsverhalten bei SMI-Firmen jeweils vor den entsprechenden Generalversammlungen auf der BVK-Webseite. Bereits ein Jahr früher als gesetzlich vorgeschrieben wird die BVK neu auch das Stimmrechtsverhalten bei anderen SPI-Unternehmen veröffentlichen (www.bvk.ch).

Konsequente Rückforderungen der Retrozessionen
Die konsequente Offenlegung und Rückforderung der Retrozessionen (Provisionen) hat bei der BVK oberste Priorität. Für das Geschäftsjahr 2014 haben alle Vermögensverwalter und Fachberater schriftlich bestätigt, dass sie im Rahmen ihrer Dienstleistungen für die BVK keine Retrozessionen entgegengenommen hatten. Die BVK wird auch im aktuellen Geschäftsjahr konsequent alle unerlaubt zurückbehaltenen Retrozessionen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zurückfordern und dazu auch die Einreichung weiterer Klagen prüfen.

Verantwortlichkeits- und Haftungsfragen
Entsprechend den Empfehlungen der PUK BVK haben sich der Stiftungsrat und der zuständige Ausschuss der BVK intensiv mit der juristischen Aufarbeitung des Korruptionsfalls beschäftigt – insbesondere auch mit der Frage nach allfälligen Verantwortlichkeits- und Haftungsfragen. Aufgrund der Tragweite und Komplexität dieser Themen hat der Stiftungsrat auch externe Experten mit Abklärungen betraut. Nach Vorliegen der Ergebnisse der noch laufenden Abklärungen wird der Stiftungsrat das weitere Vorgehen beschliessen und die Öffentlichkeit informieren.

Artikel teilen

27.01.2015

Scroll Top Link