Höhere Alters- oder Ehegattenrente?

Das oberste Ziel der BVK ist es, möglichst alle Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden anzusprechen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verbessern und erweitern wir deshalb stetig unser Angebot und unsere Leistungen. Neu können Aktivversicherte zum Beispiel flexibel zwischen einer höheren Altersrente oder einer höheren Ehegattenrente wählen.

Um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden – also der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgeber – noch besser gerecht zu werden, hat die BVK diverse Angebotserweiterungen und Flexibilisierungen vorgenommen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Bereich Altersvorsorge haben wir beispielsweise individuellere Wahlmöglichkeiten für die Versicherten eingeführt: Sie können wählen zwischen einer höheren regulären Altersrente oder einer höheren Witwen- respektive Witwerrente und haben die Möglichkeit, sich auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiter bei der BVK versichern zu lassen.  

Einkauf wird attraktiver

Falls im Todesfall eines Arbeitnehmenden keine Ehegattenrente fällig wird, leistet die BVK ein Todesfallkapital. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieses auf das gesamte Sparguthaben ausgedehnt. Mit dieser Verbesserung entfällt einer der meistgenannten Gründe gegen einen freiwilligen Einkauf.

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01.07.2018

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