Ihr Sparguthaben wird jetzt doppelt so hoch verzinst

Aufgrund des guten Anlagejahres 2017 mit positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten einerseits und erneuten Kostensenkungen bei der BVK andererseits konnte der Deckungsgrad der BVK auf 100 % erhöht werden.

Aus diesem Grund profitieren die Aktivversicherten seit dem 1. Juli 2018 von einer doppelt so hohen Verzinsung: Ihr BVK-Sparkonto wird nämlich für mindestens ein Jahr zu 2 % verzinst, während der vorgegebene Mindestzins auf 1 % verbleibt.

Als Träger des Zinsrisikos in der beruflichen Vorsorge können Aktivversicherte nun auch direkt von den positiven wirtschaftlichen Entwicklungen bei der BVK profitieren.

Mit dieser Zinserhöhung werden die Guthaben der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden neu gleich hoch verzinst. Die Gleichbehandlung der Rentenbeziehenden und der versicherten Arbeitnehmenden ist ein wichtiger Grundsatz der BVK und soll Fairness zwischen den Generationen sicherstellen.

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01.07.2018

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