
Stimmrechtswahrnehmung
Das geht nicht runter wie Öl
Wie schon in den Jahren zuvor gab es 2024 rund um die Generalversammlung von ExxonMobil harsche Töne. Der Grosskonzern scheut nicht davor zurück, gerichtlich gegen Aktionäre vorzugehen.
Verschiedene Aktionäre reichten Vorschläge zuhanden der ExxonMobil-Generalversammlung 2024 ein. Diese hätten, so sie denn angenommen worden wären, die Firma unter anderem zur Festlegung von Zielen zur Reduzierung indirekter Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette, sogenannte Scope-3-Emissionen,* verlangt. Diese indirekten Emissionen stammen beispielsweise aus der Nutzung der von ExxonMobil verkauften Produkte und entstehen beim Verbrennen von Benzin oder Diesel in Fahrzeugen. Sie übersteigen die direkten Emissionen des Unternehmens um ein Vielfaches und bilden damit den grössten Hebel. Exxon ist weltweit einer der Ölkonzerne, der sich kein Ziel zur Reduktion der indirekten Treibhausgasemissionen gesteckt hat. Hätte, wäre, könnte. Noch bevor die Anträge überhaupt auf die Traktandenliste der Generalversammlung kamen, hat Exxon eingegriffen und verklagte die Investorengruppen. Diese sahen sich aufgrund der Kräfteverhältnisse gezwungen, die Resolutionen zurückzuziehen.
Exxon lässt die Muskeln spielen
Aber das ist nicht das Ende der Geschichte. Vielmehr hielt Exxon, trotz des Rückzugs der Aktionärsanträge, an der Klage gegen einen Aktionär fest. Erst als dieser sich in einem Schreiben «bedingungslos und unwiderruflich» verpflichtete, auf zukünftige Aktionärsanträge im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen zu verzichten, wurde die Klage vom Gericht zurückgewiesen. Ein Verantwortlicher der Anträge erklärte gegenüber dem Washington Examiner, dass die rechtlichen Taktiken von Exxon auf «Einschüchterung hinauslaufen, um unsere faire Forderung zur Bekämpfung der Klimakrise zum Schweigen zu bringen». Schon allein der Gang vor das Gericht gegen Aktionäre ist ein Novum für den weltweit grössten Ölkonzern.
Die BVK sieht das Vorgehen von ExxonMobil aus Governance-Sicht als kritisch an: «Die Möglichkeit, Aktionärsanträge einzureichen und darüber abzustimmen, ist ein grundlegendes Aktionärsrecht, welches wir im besten Interesse unserer Versicherten nutzen. Klagen, wie die von ExxonMobil, gefährden die Aktionärsrechte sowie den konstruktiven Dialog mit den Unternehmenseigentümern», erklärt Stephanie Monnier, Fachverantwortliche Verantwortungsbewusste Anlagen bei der BVK.
Der langfristige Anlagehorizont der BVK erfordert die Berücksichtigung von Klimarisiken. Diese hängen entscheidend davon ab, wie gut das Unternehmen den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bewältigen kann. Vom ExxonMobil-Managment erwartet die BVK, dass es seine Pläne dazu transparent macht. Schon an der Generalversammlung 2023 hatte die BVK einem inhaltlich ähnlichen Aktion. Wie schon in den Jahren zuvor gab es 2024 rund um die Generalversammlung von ExxonMobil harsche Töne. Der Grosskonzern scheut nicht davor zurück, gerichtlich gegen Aktionäre vorzugehen. närsantrag für ein indirektes Emissionsziel zugestimmt.
BVK überwacht die Fortschritte
Ist es nun Zeit, die Investition zurückzuziehen? Exxon hat im vergangenen Jahr kleine Fortschritte gemacht. So zum Beispiel bei einem neuen Ziel zur firmenweiten Reduktion der MethanEmissionen um 70 bis 80 Prozent bis 2030. Allerdings sehen wir die aktuellen Entwicklungen kritisch und sind mit dem gemachten Klimafortschritt alles andere als zufrieden. Wir werden dies in unserem Abstimmungsverhalten an der diesjährigen Generalversammlung einfliessen lassen.
Mehr zu Exxon lesen Sie in den beiden Berichten «Widerstand gegen den Widerstand» (2024) und «Aktionäre greifen durch» (2020)
* Scope-3-Emissionen sind eine Kategorie von Treibhausgasemissionen, die während der betrieblichen Abläufe aus Quellen stammen, die keinem Unternehmen direkt gehören oder von ihm kontrolliert werden, wie Lieferkette, Transport, Produktnutzung oder Entsorgung.
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22.05.2025