Wir geben Ihrem Kapital eine Stimme
Seit 2009 nutzt die BVK ihr Stimmrecht bei börsenkotierten Aktiengesellschaften als wichtiges Instrument zur Wahrung der Versicherteninteressen. Sie stimmt ab bei Unternehmen aus den folgenden Bereichen:
- Aktien Schweiz
- 300 grössten ausländischen Aktiengesellschaften
- Ausgewählten Unternehmen zur Unterstützung laufender Engagements
Bei der Ausübung ihrer Stimmrechte beurteilt die BVK die Auswirkung des jeweiligen Antrags auf die langfristig nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie dessen Vereinbarkeit mit der Anlagepolitik der BVK. Das Abstimmungsverhalten fusst dabei auf den folgenden 5 Grundsätzen.
- Verhältnismässigkeit der Vergütung
- Unabhängigkeit von Verwaltungsrat und Revisionsstelle
- Risikomanagement und Corporate Governance
- Reporting, Transparenz, Best Practice
- Integrität und Loyalität
25.10.2021