Aktionärsrechte
Wer abstimmt, bestimmt – das gilt auch bei Generalversammlungen von Aktiengesellschaften
Abstimmungsverhalten SMI
Die BVK nimmt ihre Stimmrechte in Bezug auf die grosskapitalisierten Standardwerte (Blue Chips) innerhalb des Swiss Market Index (SMI) seit über zehn Jahren direkt wahr. Vor Generalversammlungen der im BVK-Anlageportfolio aufgeführten SMI-Gesellschaften nehmen die Mitglieder des Anlageausschusses des Stiftungsrates Stellung zum Stimmverhalten. Die BVK beauftragt daraufhin den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung der Stimmrechte gemäss BVK-Instruktion und publiziert das Stimmverhalten noch vor der Generalversammlung auf der Website.
Generalversammlungen im aktuellen Jahr
Generalversammlungen im Vorjahr
Die BVK nimmt an über 500 Generalversammlungen teil
Abstimmungsverhalten Schweizer Nebenwerte und Ausland
Die BVK nimmt ihre Aktionärsrechte aktiv wahr. Bei über 500 Firmen ist die BVK aktiv an den Entscheidungen beteiligt. In vielen Fällen kann via Registrierung der Entscheid elektronisch abgegeben werden. Bei anderen Firmen ist die Anwesenheit vor Ort unabdingbar. Ein Beispiel, wie das etwa ablaufen kann, steht im Bericht «Ein Tag in Rom». Das Abstimmungsverhalten der BVK erfolgt unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze und unter Berücksichtigung konkreter Vorgaben des Anlageausschusses.