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Die BVK wartet ab dem kommenden Jahr mit Neuerungen auf

Im Sommer entspannt über die Beitragsvariante nachdenken

Die BVK bietet ab 2024 die Möglichkeit, die Beitragsvariante auch Mitte Jahr anzupassen. 

Lohnt sich die Beitragsvariante «Top»? Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird. Wir können vor allem mit Zahlen antworten.

Nehmen wir eine bei uns versicherte Person von 44 Jahren. Sie bezieht einen Monatslohn von 8000 Franken und auf ihrem Sparkonto bei der Pensionskasse liegen bereits 100 000 Franken. Sie entscheidet sich neu für die Beitragsvariante «Top», weil sie kontinuierlich mehr sparen möchte. Konkret heisst das, dass der Abzug auf dem Lohnausweis von 586 auf 703 Franken steigt. Wenn wir nun davon ausgehen, dass diese Person bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters den gleichen Lohn behält und das Guthaben wie bis anhin gut verzinst wird, werden aus den zwei zusätzlich einbezahlten Prozent in den nächsten 20 Jahren über 35 300 Franken Sparguthaben. 

Das wiederum bedeutet, dass die monatliche Rente um knapp 130 Franken steigt. Diese zusätzlichen 130 Franken werden dann bei Pensionierung bis ans Lebensende jeden Monat ausbezahlt. Aus dieser Perspektive betrachtet, verkommt die eingangs gestellte Frage zur reinen Rhetorik. 

Auch Mitte Jahr wählen
Bislang konnten Sie einmal im Jahr – bis 30. November – Ihre Beitragsvariante wählen. Ende November ist bereits Vorweihnachtszeit und Jahresabschlusszeit und Kinderschulaufführungszeit und, und, und. Wann soll man da die Zeit finden, die Kalkulation für eine Beitragsvariante zu machen? Ab dem kommenden Jahr können Sie die Beitragsvariante auch per Mitte Jahr festlegen. Denken Sie daran, dass die Wahl einen Monat vorher – am besten in myBVK – getroffen werden muss. 

Zusätzliches Geld
Mit einer Einzahlung – im Fachjargon Einkauf genannt – können Sie Ihr persönliches Pensionskassensparkonto zusätzlich aufpolieren. Auch dieses Geld wird verzinst und kann auch bei kleinen Einzahlungen bis zur Pension einen Unterschied machen. Nehmen wir unsere eingangs beschriebene Person: Sie hat 5000 Franken auf der hohen Kante und weil gerade weder Ferien noch sonst ein Wunsch ansteht, zahlt sie diesen Betrag in die Pensionskasse ein. Mit der Verzinsung werden daraus bis zur Pensionierung über 7400 Franken. 

Und das Beste zum Schluss
Alle Sparbeiträge können umfassend vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei der Beitragsvariante geschieht das automatisch und fällt auf dem Lohnausweis kaum auf. Bei Einkäufen können Sie den Betrag in der Steuererklärung bei den Abzügen geltend machen. 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. Sie können erste Berechnungen und Vergleiche auch direkt im Versichertenportal myBVK durchführen. 

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