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Die BVK bleibt zuversichtlich

Wie weiter nach der abgelehnten BVG-Reform? 

Das Verdikt an der Urne war klar und deutlich. Das stört uns ein wenig. Es hat aber keine Auswirkungen auf Sie.

67,1 Prozent Nein-Stimmen zur BVG-Reform am 22. September 2024. Dieses Resultat lässt keinen Interpretationsspielraum: Die BVG-Reform ist krachend gescheitert. Das BVG hat aber nach wie vor eine Revision nötig. Dies scheint nun für einige Jahre blockiert.  

Die Abstimmung hat aber auf Sie keine Auswirkung. Wie bereits im Vorfeld erläutert, hat die BVK ihre Hausaufgaben gemacht und die nötigen Massnahmen für eine besonders arbeitnehmerfreundliche Lösung frühzeitig ergriffen.

Unsere Beitragssätze sind durchwegs höher und Sie profitieren von einem starken Überobligatorium. Die Aufteilung der Beiträge von 60 Prozent Arbeitgebende und 40 Prozent Arbeitnehmende stellt zudem sicher, dass die Belastung des Lohnes nicht zu hoch wird, aber Ihr Sparguthaben schnell wächst. Der Koordinationsabzug wird bei uns schon seit langem und weiterhin dem Beschäftigungsgrad angepasst. Ihr Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit, die Eintrittsschwelle auf aktuell 14 700 Franken zu senken, sodass Arbeitnehmende mit geringem Pensum auch in der zweiten Säule sparen können. Der Umwandlungssatz wird über das gesamte Sparguthaben gelegt. Der BVG-Teil ist da bereits eingeschlossen. 

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