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Die BVK passt den technischen Zins an

Leistungsverbesserung ab 2025

Der technische Zins wird um ein Viertelprozent angehoben. Das sind gute Nachrichten.

Bislang kannte der Umwandlungssatz von Pensionskassen nur eine Richtung: abwärts. Nun bricht die BVK mit dem Trend. Sie hebt per Ende Jahr den technischen Zinssatz von 1,75 Prozent auf 2 Prozent auf das Niveau von 2021. Mit der Erhöhung dieses Zinssatzes geht eine leichte Anpassung des Umwandlungssatzes einher. 

Diese Anpassung kam aufgrund der alle vier bis fünf Jahren durchgeführten Überprüfung der Anlagestrategie (ALM-Studie) zustande. Die Studie zeigt auf, dass wegen des veränderten Zinsniveaus die erwartete Rendite höher veranschlagt werden darf. 

Als zu Beginn der 20er Jahre das Zinsniveau stetig sank, sahen wir uns zum unpopulären Schritt einer Senkung des technischen Zinssatzes gezwungen. Die Massnahme konnte durch Aufwertungsgutschriften abgefedert werden. Schon damals gaben wird das Versprechen ab, den Zinssatz anzuheben, sollten es die Umstände zulassen.  

Die Umstände lassen es zu. Wir heben den Zinssatz an und halten unser Versprechen Ihnen gegenüber.

Weitere Neuerung
«Soll ich in die Pensionskasse einzahlen?» Wir als Fachleute sagen: Ja. «Was aber, wenn ich frühzeitig sterbe? Dann verschwindet das Geld und meine Hinterbliebenen haben nichts davon.» Wir als BVK sagen: Nein. Sollten Sie noch vor Ihrer Pensionierung sterben – was wir natürlich nicht hoffen –, können gemachte zusätzliche Einzahlungen neu auf Wunsch an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Ansonsten erhöht es einfach Ihr Sparguthaben.

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