Positives Zeichen für Versicherte
Die BVK erhöht die Umwandlungssätze

Die erwartete Rendite und die tiefe Kostenstruktur der BVK lassen uns hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.
Alle vier bis fünf Jahre überprüft die BVK ihre Anlagestrategie. Dabei wurde festgestellt, dass entgegen der letzten Studie mit einer erhöhten erwarteten Rendite gerechnet werden darf – und das bei unverändertem Risiko der Anlagestrategie. Dies bietet nun die Möglichkeit, die im Umwandlungssatz enthaltene lebenslängliche Zinsgarantie – fachlich technischer Zinssatz genannt – per Ende 2024 zu erhöhen.
Auswirkung auf Versicherte
Die Überprüfung hat eine direkte Auswirkung auf Sie. Durch die verbesserten Umstände kann der 2021 gesenkte technische Zinssatz wieder von
1,75 Prozent auf 2 Prozent angehoben werden. Konsequenterweise folgen die Umwandlungssätze dem technischen Zinssatz: Geht der Zins nach oben, steigen die Umwandlungssätze.
Bei der BVK werden für den Umwandlungssatz sogenannte Generationentafeln eingesetzt. Das heisst, der Umwandlungssatz verändert sich je nach Jahrgang und Pensionierungszeitpunkt. Weiter spielen die unterschiedlichen Rentenmodelle eine Rolle. Sie können etwa einen höheren Umwandlungssatz zulasten von Hinterbliebenenleistungen (Modell «Plus») wählen. Wie sich die neuen Umwandlungssätze auf Ihre zukünftige Rente auswirken, können Sie im Versichertenportal myBVK simulieren.
Einsatz für Sie
Die Änderungen, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten und für Pensionierungen ab diesem Zeitpunkt gelten, sind ein klares Bekenntnis zum in der zweiten Säule verankerten Kapitaldeckungsverfahren (jede Person spart für sich). Logischerweise hält die BVK am Grundsatz fest, dass keine Umverteilung zwischen den Generationen stattfindet.
Mit dieser Anpassung zeigt die BVK einmal mehr auf, dass sie sich an Ihren Bedürfnissen orientiert und sich für Sie und Ihr Wohlergehen einsetzt.