Pension Fund Governance

Als Mitglied des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) ist die BVK der ASIP-Charta unterstellt, welche für alle Mitglieder einen verbindlichen Verhaltenskodex darstellt. Darüber hinaus gelten für die BVK eigene Loyalitätsbestimmungen, die von Stiftungsrat erlassen wurden.

Mit der ASIP-Charta wird die Einhaltung der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften des BVG sichergestellt. Jedes ASIP-Mitglied, und somit auch die BVK, verpflichtet sich, zur Einhaltung der folgenden Grundsätze besorgt zu sein und hierfür geeignete Massnahmen zu treffen:

  1. Oberstes Ziel von Pensionskassen-Verantwortlichen ist die Wahrung der Interessen der Aktivversicherten und Rentner/innen im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
  2. Pensionskassen-Verantwortliche ziehen aus ihrer Tätigkeit keine materiellen Vorteile, die über die ordentlichen Entschädigungen hinausgehen.
  3. Interessenbindungen, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, werden offengelegt. Derselben Offenlegungspflicht haben sich auch Dritte zu unterziehen, sofern sie in die Entscheidungsprozesse der Pensionskasse einbezogen sind.

Die Loyalitätsbestimmungen der BVK basieren auf den bundesrechtlichen Vorgaben und der ASIP-Charta. Die Bestimmungen der BVK definieren die konkrete Umsetzung und Anwendung der ASIP-Charta und sind für sämtliche Mitarbeitenden der BVK sowie die Mitglieder des Investment Committees und der Verwaltungskommission gültig. Ebenso sind die von der BVK beigezogenen Experten, Berater und Dienstleister den Loyalitätsbestimmungen wie auch der ASIP-Charta unterstellt, sofern sie nicht einem mindestens gleichwertigen Regelwerk wie beispielsweise demjenigen der FINMA unterstehen.

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