Wenn sich das Berufsleben zu früh verabschiedet

Entlassung altershalber

Nicht jede arbeitnehmende Person hat das Glück, bis zur Pensionierung arbeiten zu dürfen. Tritt dieser Fall nach vollendetem 58. Altersjahr ein und hat der Arbeitgeber die Option «Entlassung altershalber» abgeschlossen, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass eine Rente ausbezahlt wird.

Der Arbeitsmarkt ist hart. Besonders hart, wenn ältere Mitarbeiter ihren Job unverschuldet verlieren. «Nach 58 einen Job zu finden, ist praktisch unmöglich», hört man allenthalben. Für diesen Fall gibt es bei der BVK die Option «Entlassung altershalber», die ein Arbeitgeber vertraglich einschliessen kann. Dabei wird eine Rente aufgrund des versicherten Lohnes berechnet, die fällig würde, wenn der Arbeitnehmer bis 65 Sparbeiträge einbezahlt hätte. Der Arbeitgeber zahlt die noch fehlenden Beiträge vollumfänglich ein.

Bevor Sie sich aber auf den «Zustupf» freuen, sollten Sie den Vorsorgeausweis der BVK und das Personalreglement Ihres Arbeitgebers konsultieren. So können Sie herausfinden, in welchen Fällen Anspruch auf Leistungen aufgrund einer Entlassung altershalber besteht.

Beispiel: Entlassung altershalber im Alter 58 (Jahrgang 1964)

Versicherter Lohn: 80’000 CHF
Jährliche Sparbeiträge (29% von 80’000): 23’200 CHF
Erworbenes Sparguthaben bei Entlassung: 511’160 CHF
+ zukünftige Spargutschriften bis Alter 65 (7 × 23’200): 162'400 CHF
= massgebendes Sparguthaben: 673'560 CHF
Rente pro Jahr (Umwandlungssatz 3,87% × 673'560): 26'066.75 CHF

Da die AHV erst mit Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt wird, kann bei der BVK ein Überbrückungszuschuss beantragt werden. Über die AHV-Beitragspflicht gibt Ihnen die Ausgleichskasse Auskunft. Seitens BVK werden von den Altersleistungen keine AHV-Beiträge in Abzug gebracht.

Es ist aber auch möglich, das Sparguthaben als Kapital zu beziehen (ein Bezug muss spätestens einen Monat vor Pensionierung bei der BVK gemeldet sein). Die schönere Geschichte wäre natürlich, Sie könnten nach einer Entlassung altershalber das angesammelte Sparguthaben in eine nächste Pensionskasse überweisen lassen, da Sie eine neue Anstellung gefunden haben.

 

Häufige Fragen zum Thema Entlassung altershalber

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