Finanzielle Brücke bis zur ordentlichen Pensionierung

Überbrückungszuschuss

Sie gehen früher in Pension – oder Sie werden früher in Pension geschickt. Das bringt tiefschürfende Veränderungen mit sich. Beispielsweise werden die Leistungen der AHV/IV massiv gekürzt. Der Überbrückungszuschuss kann hier helfen.

Geld bis zur Pensionierung

Hat Ihr Arbeitgeber den Überbrückungszuschuss eingeschlossen und Sie sind 60 Jahre alt oder älter, wird Ihnen 75 Prozent der bei Pensionierung geltenden maximalen einfachen AHV-Altersrente ausbezahlt. Mussten Sie eine vorzeitige Entlassung altershalber hinnehmen, kann der Überbrückungszuschuss bereits ab Alter 58 ausbezahlt werden. Fällt Ihre Anstellung wegen Restrukturierung weg, kann der Zuschuss sogar ab Alter 55 gewährt werden.

Für das Jahr 2023 beträgt der Überbrückungszuschuss 22'050 Franken. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Versicherten erhöht sich der Überbrückungszuschuss um 30 Prozent auf maximal 28'665 Franken, sofern nicht ausdrücklich auf den Zuschlag für Ehepaare beziehungsweise eingetragene Partner verzichtet wird. Bei Versicherten mit Teilzeitbeschäftigung wird der Überbrückungszuschuss entsprechend reduziert. Massgebend ist der Beschäftigungsgrad im Rücktrittszeitpunkt

Gut zu wissen: Der Überbrückungszuschuss wird quasi zum Ersatzlohn, bis die AHV bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (Männer 65, Frauen 64) ausbezahlt wird.

Natürlich muss so ein Zuschuss auch finanziert werden. 60 Prozent der Beiträge übernimmt Ihr Arbeitgeber. 40 Prozent übernehmen Sie. Diese 40 Prozent müssen aber nicht laufend bezahlt werden, sondern werden nach Erreichen des Pensionierungsalters als Kürzung Ihrer Altersrente verrechnet. Die Kürzung beträgt 2,3 Prozent des gesamten bezogenen Überbrückungszuschusses.

Hier ein erklärendes Beispiel

Jährlicher Überbrückungszuschuss

CHF 22'050

Summe der innerhalb von 5 Jahren bezogenen Überbrückungszuschüsse

CHF 110'250

Finanzierungsanteil der versicherten Person in Form einer lebenslangen jährlichen Kürzung der Altersrente nach dem vollendeten 65. Altersjahr (2,3% von CHF 110'250)

CHF 2'536

Monatlicher Arbeitgeberanteil am Überbrückungszuschuss (22'050*60%=13'230 13'230/12=1'102)

CHF 1'102

Häufige Fragen zum Thema Überbrückungszuschuss zur Altersrente

Scroll Top Link