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Finanzielle Brücke bis zum Erreichen des Referenzalters der AHV

Überbrückungszuschuss

Sie gehen früher in Pension – oder Sie werden früher in Pension geschickt. Das bringt tiefschürfende Veränderungen mit sich. Beispielsweise werden die Leistungen der AHV/IV massiv gekürzt. Der Überbrückungszuschuss kann hier helfen.

Geld bis zur Pensionierung

Hat Ihr Arbeitgeber den Überbrückungszuschuss eingeschlossen und Sie sind 60 Jahre alt oder älter, wird Ihnen 75 Prozent der bei Pensionierung geltenden maximalen einfachen AHV-Altersrente ausbezahlt. Mussten Sie eine vorzeitige Entlassung altershalber hinnehmen, kann der Überbrückungszuschuss bereits ab Alter 58 ausbezahlt werden. Fällt Ihre Anstellung wegen Restrukturierung weg, kann der Zuschuss sogar ab Alter 55 gewährt werden.

Für das Jahr 2024 beträgt der Überbrückungszuschuss 22'050 Franken. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Versicherten erhöht sich der Überbrückungszuschuss um 30 Prozent auf maximal 28'665 Franken, sofern nicht ausdrücklich auf den Zuschlag für Ehepaare beziehungsweise eingetragene Partner verzichtet wird. Bei Versicherten mit Teilzeitbeschäftigung wird der Überbrückungszuschuss entsprechend reduziert. Massgebend ist der Beschäftigungsgrad im Rücktrittszeitpunkt. Achtung: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit die Auszahlung des Überbrückungszuschusses an eine Mindestdienstdauer von fünf Jahren zu koppeln. Auch kann der Partnerzuschlag vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich über die Optionen bei Ihrem Arbeitgeber.

Gut zu wissen: Der Überbrückungszuschuss wird quasi zum Ersatzlohn, bis die AHV bei Erreichen des Referenzalters der AHV ausbezahlt wird.

Natürlich muss so ein Zuschuss auch finanziert werden. 60 Prozent der Beiträge übernimmt Ihr Arbeitgeber. 40 Prozent übernehmen Sie. Für den Finanzierungsteil der versicherten Person wird der gesamte Überbrückungszuschuss bis zum Erreichen des Referenzalters der AHV berechnet und vom massgebenden Sparguthaben abgezogen. Die lebenslängliche Rente wird auf der Basis des reduzierten Sparguthabens berechnet.

Hier ein erklärendes Beispiel

Häufige Fragen zum Thema Überbrückungszuschuss zur Altersrente

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