Auch der Nebenverdienst kann zur Rente beitragen

Nebenvorsorge

Neben einer Hauptarbeit, die BVG-versichert ist, haben Sie noch weitere Mandate, die unter den versicherbaren Mindestwerten liegen. Kein Problem – wenn Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, können Sie diese Lohnbestandteile bei der BVK mitversichern.  

Nebenverdienst ist keine Nebensache

Arbeitnehmende sind immer häufiger im Multitasking-Modus unterwegs. Mehrere Anstellungen sichern ein materiell sorgenfreies Leben und sind durch Diversifikation erfüllend. Probleme treten bei den Sozialleistungen auf. Oft ist nur ein Lohn versichert. Die anderen Einkommen bleiben unter dem Pensionskassenradar. Diese Beitragslücken wirken sich bei der Pensionierung negativ aus. Der im Laufe des Arbeitslebens gefüllt Spartopf ist eher schwach ausgestattet, was zu einer tieferen Rente führt.

Sollte während des Arbeitslebens gar eine Invalidität mit ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit eintreten, ist man mit der Nebenvorsorge bessergestellt. Bei der BVK werden bei voller Arbeitsunfähigkeit 60 Prozent des konsolidierten, versicherten Lohnes ausbezahlt.

Um dieses Problem zu umgehen, bietet die BVK die Möglichkeit an, auch Nebenverdienste zu versichern. Dafür muss aber der Drittarbeitgeber auch einverstanden sein, denn er muss seinen Anteil an den Pensionskassenbeiträgen beisteuern.

Für BVK-Versicherte: Hier finden Sie die Details und entsprechenden Formulare zur Nebenvorsorge.

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Häufige Fragen zum Thema Nebenvorsorge

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