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Den Lebensabend früher geniessen

Frühzeitige Pensionierung

Sie haben das Gefühl, mit 63 genug gearbeitet zu haben? Kein Problem. Ab dem vollendeten 60. Altersjahr gibt es Möglichkeiten, in Rente zu gehen.

Sich früh zur Ruhe setzen

Hat man während des Berufslebens einen regelmässigen Lohn und wenig Zeit, kehrt sich das mit der Pensionierung um. Dann hat man «nur» noch die Rente, dafür viel mehr Zeit. Spätestens mit 55 Jahren sollte man sich mit der Pensionierung und deren Auswirkungen auseinandersetzen. Regulär geht man in der Schweiz mit 65 in Pension. Wer es sich leisten kann, muss nicht so lange arbeiten. Er kann ab dem 60. Altersjahr in Pension gehen und fortan Altersleistungen in Form einer Rente beziehen. Dabei wird der Umwandlungssatz pro Jahrgang und Alter bei Pensionierung festgelegt. Multipliziert mit dem Sparguthaben ergibt sich daraus die jährliche Rente. Je nach Modellwahl kommt ein anderer Umwandlungssatz oder Auszahlungsmodus zur Anwendung.

Kommen Sie zum Schluss, dass diese Rente zusammen mit anderen Leistungen ausreicht, um einen geruhsamen Lebensabend zu geniessen, steht einer frühzeitigen Pensionierung nichts im Weg. Natürlich ist es auch möglich, sich in Teilschritten pensionieren zu lassen, oder einen Teil des Kapitals zu beziehen (Modelle «Kombi» und «Flex»).

Da die AHV erst mit Erreichen des AHV-Referenzalters ausbezahlt wird, kann bei der BVK ein Überbrückungszuschuss beantragt werden. Über die AHV-Beitragspflicht gibt Ihnen die Ausgleichskasse Auskunft. Seitens BVK werden von den Altersleistungen keine AHV-Beiträge in Abzug gebracht.

PS: Falls Sie mit 65 noch nicht genug haben, können Sie in Übereinkunft mit Ihrem Arbeitgeber aus BVK-Sicht bis maximal 70 weiterarbeiten. Spätestens dann wird Ihnen so oder so eine Rente ausbezahlt – auch wenn Sie noch berufstätig sind.

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