Erhöhen Sie das Sparguthaben – bei der Pension sind Sie dankbar dafür
Einkauf
Das wohl grösste Sparkonto der meisten Personen liegt bei der Pensionskasse. Das ist vielen ebenso wenig bewusst, wie dass dieses Guthaben besser verzinst wird als bei den Banken. Ein Einkauf kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden und er erhöht das Guthaben für die Rente.
Ein Einkauf lohnt sich mehrfach
Steuerklärung des Kantons Zürich, Punkt 16.1.: Beiträge an die AHV, IV und 2. Säule, sofern nicht unter Ziff. 1 und 2 abgezogen. Genau hier können Sie den Betrag eintragen, den Sie in die Pensionskasse freiwillig und zusätzlich einbezahlt haben. Das senkt die Steuerlast merklich. Ausserdem, je grösser Ihr Sparguthaben bei der Pensionierung ist, umso grösser wird die Rente.
Es gilt zu beachten, dass in den drei Jahren nach einem Einkauf ein allfälliger Bezug von Pensionskassengeldern eingeschränkt sein kann. Informieren Sie sich bei Ihrem Kundenberater.
Falls im Todesfall eines Arbeitnehmenden keine Ehegattenrente fällig wird, leistet die BVK ein Todesfallkapital. Dieses erstreckt sich über das gesamte Sparguthaben. Das heisst, das Geld, das in die Pensionskasse eingeschossen wurde, kommt auch wieder zurück.
Wird eine Ehegatterente fällig, gewährt die BVK eine Rückgewähr auf Einkäufe. Zusätzlich gemachte Einzahlungen können auf Wunsch an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
Es gibt also gute Gründe, sich in die Pensionskasse einzukaufen.
Für BVK-Versicherte: Hier können Sie den Einkauf direkt tätigen.
Häufige Fragen zum Thema Persönlicher Einkauf
Ja. Die Obergrenze richtet sich nach dem aktuell versicherten Lohn und dem Alter.
Wenn Sie dieses Einkaufspotenzial in die Pensionskasse vollständig ausgeschöpft haben, gibt es die Möglichkeit weitere Einkäufe zu tätigen, und zwar in eine vorzeitige Pensionierung. Damit wird die Rente bei einer vorzeitigen Pensionierung weniger stark gekürzt als ohne Einkäufe.
ACHTUNG: Das Altersguthaben bei der Pensionierung darf nicht mehr als 105 Prozent des maximalen Altersguthabens bei Pensionierung mit Alter 65 betragen. Wir erlauben uns, Sie rechtzeitig darauf hinzuweisen, damit Sie Ihre vorzeitige Pensionierung planen können. Denn der übersteigende Teil würde sonst an die BVK fallen.
Aktivversicherte und Invalidenrentenbeziehende können sich steuerbegünstigt bis zu den maximalen reglementarischen Altersleistungen einkaufen. Der Einkauf dient der Verbesserung des Vorsorgeschutzes durch Erhöhung des Sparguthabens. Allfällige Lücken können beispielsweise durch das Fehlen von Beitragsjahren, bei Lohnerhöhungen oder bei Scheidungen entstanden sein. Bei einer vorzeitigen Pensionierung dienen Einkäufe dazu eine Rentenkürzung zu vermindern.
Versicherte, die einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt haben, können persönliche Einkäufe erst leisten, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist. Wiedereinkäufe infolge einer Ehescheidung sind in der Höhe der erfolgten Scheidungsüberweisung jederzeit möglich.
Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und zuvor nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angeschlossen waren, beschränkt sich Ihre maximale jährliche Einkaufssumme. In den ersten 5 Jahren nach dem Zuzug beträgt der maximale Einkaufbetrag 20% Ihres versicherten Lohnes.
Wenn Sie früher selbstständig erwerbend waren und über Guthaben in der Säule 3a verfügen, prüft die BVK, ob Ihnen diese bei der maximal möglichen Einkaufssumme anzurechnen sind.
Ein persönlicher Einkauf (im Gegensatz zur Rückzahlung des Vorbezugs für Wohneigentum) ist vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Bitte klären Sie Fragen zur Abzugsberechtigung mit dem zuständigen Steueramt.
Einkäufe inklusive Zinsen sind während drei Jahren für Kapitalbezüge gesperrt (Vorbezug für Wohneigentum, Kapitalbezug bei Pensionierung oder Barauszahlung der Austrittsleistung). Persönliche Einkäufe in die Pensionskasse können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Dieser Steuervorteil wird Ihnen rückwirkend von den Steuerbehörden nicht mehr zugestanden, falls Sie innerhalb von 3 Kalenderjahren nach dem Einkauf einen Kapitalbezug geltend machen (Vorbezug oder Bezug bei Pensionierung). Wir empfehlen Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig bei der zuständigen Steuerbehörde abzuklären.
Bitte beachten:
Ein getätigter Einkauf in die BVK kann nicht rückgängig gemacht werden.
Das individuelle Einkaufspotenzial richtet sich nach dem aktuellen versicherten Lohn und dem massgebenden Alter im Berechnungszeitpunkt. Weiter haben die gewählte Sparbeitragsvariante und allfällige offene Aufwertungsgutschriften Einfluss auf den maximal möglichen Einkaufsbetrag. Für eine persönliche Einkaufsofferte steht Ihnen das Online-Formular zur Verfügung.
Bitte beachten:
- Pro Jahr sind mehrere Einkäufe möglich.
- Einkäufe können bis 1 Monat vor Austritt/Pensionierung geleistet werden.
- Ein persönlicher Einkauf ist auch während der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nach Alter 65 möglich. Das Einkaufspotenzial beschränkt sich jedoch auf jenes im Alter 65.
In unserem Kundenportal myBVK (www.bvk.ch/mybvk) können Sie einen Einkauf simulieren und sogleich vornehmen. Oder Sie fordern die Einkaufsofferte telefonisch bei uns an.
Häufige Fragen zum Thema Rückgewähr von Einkäufen
Verstirbt eine Person im aktiven Berufsleben, so können auf Wunsch früher gemachte persönliche Einzahlungen (Einkauf) in Kapitalform an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
Wird eine Ehegatten- oder eine Partnerschaftsrente ausgerichtet, so bestimmt die hinterbliebene Person, ob sie die Einkäufe (ohne Zinsen) zum Zeitpunkt der Festsetzung der Rente ganz oder teilweise in Kapitalform ausbezahlt haben möchte oder ob die Einkäufe zur Erhöhung der Hinterbliebenenrente zum Zeitpunkt, wo die verstorbene Person 65 Jahre alt geworden wäre, verwendet werden.
Wird keine Rente ausgerichtet und kommt es zur Auszahlung der Todesfallsumme, so werden die Einkäufe in jedem Fall in Kapitalform ausgerichtet.
Ja. Es können sämtliche Einkäufe oder nur ein Teil beim Zeitpunkt der Festsetzung der Ehegatten- oder der Partnerschaftsrente bezogen werden. Die nicht sofort bezogenen Einkäufe wirken zu dem Zeitpunkt rentenbildend, wo die verstorbene Person 65 Jahre alt geworden wäre.
Falls Einkäufe bei früheren Pensionskassen nicht an die BVK gemeldet wurden, so kann dies auch nachträglich noch getan werden. In einem solchen Fall ist die Steuermeldung durch die versicherte Person einzureichen.
Beim Tod vor der (Früh-)Pensionierung, die verstorbene Person stand aktiv im Berufsleben.
Die Hinterbliebenenrente ist abhängig vom versicherten Lohn der verstorbenen Person. Diese Rente wird bis zu dem Zeitpunkt ausgerichtet, wo die verstorbene Person das 65. Altersjahr vollendet hätte. Danach gibt es eine Neuberechnung und die Rentenhöhe beträgt neu zwei Drittel der Altersrente, die die verstorbene Person erhalten hätte. Ab diesem Zeitpunkt sind Einkäufe, bei welchen man sich gegen die Rückgewähr entschieden hatte, rentenbildend.
Nein, falls vorher ein Vorbezug (Wohneigentumsförderung), ein Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung oder eine Teilpensionierung stattgefunden hat, wird dies vom Einkauf abgezogen.
Nein. Die Rückgewähr wird an Hinterbliebene ausbezahlt und ist deshalb von der Frist ausgenommen.
Nein. Ein Bezug muss nach dem Todeszeitpunkt einmalig stattfinden.
Ja, auch die Einkäufe von IV-Rentnerinnen und -Rentnern sind von der Rückgewähr betroffen.