Ihre persönliche Vorsorge bei der BVK
Der Vorsorgeausweis
Der Vorsorgeausweis wird jeweils bis Ende Februar verschickt.
Ihre Vorsorge ist wichtig. Deshalb informieren wir Sie jährlich mit dem Vorsorgeausweis über die Entwicklung Ihres persönlichen Sparguthabens bei der BVK. Ihren nächsten Vorsorgeausweis werden Sie Ende Februar 2024 bekommen.
Im Kundenportal myBVK können Sie Ihre tagesaktuelle Vorsorgedaten rund um die Uhr überprüfen. Wenn Sie nicht warten wollen, können Sie sie jetzt einloggen.
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Welche Art von Vorsorge möchten Sie wählen?
Persönliche Daten
Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn.
Beitragsdaten in CHF
Der versicherte Lohn ist eine zentrale Grösse für Ihre Vorsorge bei der BVK. Er ist einerseits Grundlage für die Berechnung der Risiko- und Sparbeiträge und gleichzeitig die Berechnungsbasis für Vorsorgeleistungen im Invaliditäts- und Todesfall. Der versicherte Jahreslohn entspricht Ihrem anrechenbaren Jahreslohn, abzüglich des Koordinationsabzugs. Der Koordinationsabzug verhindert, dass dieselben Lohnanteile gleichzeitig von der AHV/IV und der BVK versichert werden. 2024 beträgt der Koordinationsabzug bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 25'725 CHF. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet.
Beiträge vom versicherten Jahreslohn
Mit den Risikobeiträgen werden die Leistungen bei Invalidität und Tod finanziert.
Die Risiken Tod und Invalidität sind ab dem 1. Januar des Jahres versichert, in dem eine Person 18 Jahre alt wird. Der Risikobeitrag beläuft sich auf 2% des versicherten Lohns. Davon bezahlt der Arbeitnehmende 0,8%, der Arbeitgeber steuert die restlichen 1,2% bei.
Sparbeiträge werden erst ab dem Kalenderjahr fällig, in welchem eine versicherte Person 21 Jahre alt wird.
Leistungen im Todesfall pro Jahr in CHF
Die Ehegatten-/ Partnerschaftsrente beträgt 40% des letzten versicherten Lohnes. Sie wird bis zum Zeitpunkt ausgerichtet, in dem die verstorbene Person 65 Jahre alt geworden wäre. Danach wird die Rente neu berechnet.
Leistungen bei Invalidität pro Jahr in CHF
Die Invaliditätsrente der Eidg. Invalidenversicherung beträgt maximal 29’400 CHF (Stand 2024).
Persönliche Daten
Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn. Dieser beinhaltet auch regelmässige Zulagen. Unregelmässige Zulagen werden nicht versichert.
Arbeitgeber
Anhand der hochgestellten Zahl können Sie erkennen, welche zusätzlichen Vorsorgeleistungen Ihr Arbeitgeber eingeschlossen hat:
- 1.0 Vorzeitige Entlassung altershalber eingeschlossen
- 1.1 Vorzeitige Entlassung altershalber nach 5 Dienstjahren eingeschlossen
- 2.0 Überbrückungszuschuss eingeschlossen
- 2.1 Überbrückungszuschuss eingeschlossen; Partnerzuschlag ausgeschlossen
- 2.2 Überbrückungszuschuss nach 5 Dienstjahren eingeschlossen
- 2.3 Überbrückungszuschuss nach 5 Dienstjahren eingeschlossen; Partnerzuschlag ausgeschlossen
Beitragsdaten in CHF
Der versicherte Lohn ist eine zentrale Grösse für Ihre Vorsorge bei der BVK. Er ist einerseits Grundlage für die Berechnung der Risiko- und Sparbeiträge und gleichzeitig die Berechnungsbasis für Vorsorgeleistungen im Invaliditäts- und Todesfall. Der versicherte Jahreslohn entspricht Ihrem anrechenbaren Jahreslohn, abzüglich des Koordinationsabzugs. Der Koordinationsabzug verhindert, dass dieselben Lohnanteile gleichzeitig von der AHV/IV und der BVK versichert werden. 2024 beträgt der Koordinationsabzug bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 25'725 CHF. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet.
Beiträge vom versicherten Lohn
Die Sparbeiträge dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben.
Mit den Risikobeiträgen werden die Leistungen bei Invalidität und Tod finanziert.
Die Finanzierung der monatlichen Beiträge an die BVK wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Ihr Arbeitgeber leistet 60% der anfallenden Risiko- und Sparbeiträge und Sie 40% (Beitragsvariante «Standard»).
Entwicklung Sparguthaben in CHF
Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen. Bei Zahlungseingängen und -ausgängen handelt es sich bspw. um:
- Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber(n)
- persönliche Einkäufe
- eingebrachte Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
- Vorbezüge bzw. Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF)
- Zahlungseingänge oder -ausgänge aufgrund Ehescheidung
Zahlungseingänge und -ausgänge der Vorjahre werden hier nicht aufgeführt. Sie sind im Sparguthaben per Ende Vorjahr enthalten.
Die Höhe der Verzinsung ist abhängig vom Deckungsgrad und wird jährlich festgelegt. Per 31. Dezember 2023 liegt der Deckungsgrad über 100%. Ihr Sparkonto wird bis Mitte 2024 mit 1,5% verzinst, nachher für ein Jahr voraussichtlich mit 2%.
Beim BVG-Anteil handelt es sich um Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Mindestaltersguthaben.
Aufwertungsgutschrift
Unter offene Aufwertungsgutschriften ist der Betrag ersichtlich, der Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto aufgrund der Änderung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2022 in monatlichen Teilbeträgen bis Ende 2026 zusätzlich gutgeschrieben wird. Im Falle einer Pensionierung während dieser Zeitspanne erfolgt eine einmalige, umfassende Gutschrift.
Beim BVG-Anteil handelt es sich um Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Mindestaltersguthaben.
Information zum Sparguthaben in CHF
Maximal möglicher Vorbezug: Dieser Wert informiert Sie über den maximal zum Bezug möglichen Betrag für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (WEF).
Maximal möglicher Einkauf: Entspricht der Höhe der maximal möglichen persönlichen Einkäufe in die BVK zur Verbesserung der Altersrenten. Die ausgewiesene Position informiert Sie, für welchen Betrag Sie sich noch einkaufen könnten. Wenn Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, wird der Wert mit «0» angegeben, weil ein persönlicher Einkauf erst möglich ist, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum zurückbezahlt wurde.
Voraussichtliche Altersleistungen in CHF
Bei den aufgeführten Sparguthaben für die Pensionierungsalter handelt es sich um hochgerechnete Werte. Für die Berechnung dieser Werte werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Bis Mitte 2024, wird der aktuelle Zinssatz von 1,5% angewendet, danach 2% bis Mitte 2025. Ab dann gilt der langfristige Zins von 2%.
Für die Berechnung der jährlichen Altersrente wird das Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung mit einem Umwandlungssatz in eine Altersrente umgerechnet. In myBVK können Sie Ihre Altersrente mit Ihrer persönlichen Zinserwartung, dem Steuersatz Ihres Wohnorts sowie Ihrer ersten Säule simulieren.
Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im entsprechenden Alter vorhanden ist. Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt.
Leistungen im Todesfall pro Jahr in CHF
Die Ehegatten-/ Partnerschaftsrente beträgt 40% des letzten versicherten Lohnes. Sie wird bis zum Zeitpunkt ausgerichtet, in dem die verstorbene Person 65 Jahre alt geworden wäre. Danach wird die Rente auf Basis des weitergeführten Sparguthabens neu berechnet.
Die Waisenrente beträgt 12% des letzten versicherten Lohnes.
Leistungen bei Invalidität pro Jahr in CHF
Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 60% des versicherten Lohnes; bei Teilinvalidität (zwischen 25% und 69%) wird die Rente entsprechend reduziert. Sie wird längstens bis zum Erreichen des 65. Altersjahres ausgerichtet. Danach erfolgt die Auszahlung einer neu berechneten Altersrente.
Die Invaliden-Kinderrente beträgt bei Vollinvalidität der versicherten Person 12% des letzten versicherten Lohnes.
Persönliche Daten
Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn. Dieser beinhaltet auch regelmässige Zulagen. Unregelmässige Zulagen werden nicht versichert.
Beitragsdaten in CHF
Der versicherte Lohn in der Ergänzungsvorsorge entspricht dem anrechenbaren Lohnteil in der Hauptvorsorge, der 132'300 CHF übersteigt. Der mindestens versicherte Lohn beträgt 12'863 CHF (Stand 2024).
Beiträge vom versicherten Lohn
Die Sparbeiträge in der Ergänzungsvorsorge betragen 12 % des versicherten Lohnes und dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben.
Die Finanzierung der monatlichen Beiträge an die BVK wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Es gibt drei Varianten für die Höhe des Arbeitgeberanteils: 60 %, 80 % oder 100 %. Die Wahl für die Höhe des Arbeitgeberbeitrages liegt bei den Arbeitgebern selbst.
Entwicklung Sparguthaben in CHF
Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen. Bei Zahlungseingängen und -ausgängen handelt es sich bspw. um:
- Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber(n)
- persönliche Einkäufe
- eingebrachte Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
- Vorbezüge bzw. Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF)
- Zahlungseingänge oder -ausgänge aufgrund Ehescheidung
Information zum Sparguthaben in CHF
Maximal möglicher Vorbezug
Dieser Wert informiert Sie über den maximal zum Bezug möglichen Betrag für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (WEF).
Maximal möglicher Einkauf
Entspricht der Höhe der maximal möglichen persönlichen Einkäufe in die Ergänzungsvorsorge. Die ausgewiesene Position informiert Sie, für welchen Betrag Sie sich noch einkaufen könnten. Wenn Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, wird der Wert mit «0» angegeben, weil ein persönlicher Einkauf erst möglich ist, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum zurückbezahlt wurde.
Voraussichtliche Altersleistungen in CHF
Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im entsprechenden Alter in der Ergänzungsvorsorge vorhanden ist. Bei den aufgeführten Zusatzsparguthaben für die Pensionierungsalter handelt es sich um hochgerechnete Werte. Für die Berechnung dieser Werte werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Bis Mitte 2024, wird der aktuelle Zinssatz von 1,5% angewendet, danach 2% bis Mitte 2025. Ab dann gilt der langfristige Zins von 2%.
Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt.
Bei Pensionierung wird das Guthaben umfassend als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Leistungen im Todesfall in CHF
Im Todesfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Leistungen bei Invalidität in CHF
Im Invaliditätsfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Persönliche Daten
Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn. Dieser beinhaltet auch regelmässige Zulagen. Unregelmässige Zulagen werden nicht versichert.
Beitragsdaten in CHF
Der versicherte Lohn in der Gesamtvorsorge entspricht dem in der Hauptvorsorge nicht versicherten Koordinationsabzug. 2024 beträgt der Koordinationsabzug in der Hauptvorsorge bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 25'725 CHF. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der versicherte Lohn in der Gesamtvorsorge entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet.
Beiträge vom versicherten Lohn
Die Sparbeiträge betragen 3% des versicherten Lohnes in der Gesamtvorsorge und dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben.
Die Finanzierung der monatlichen Beiträge an die BVK wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Es gibt drei Varianten für die Höhe des Arbeitgeberanteils: 60%, 80% oder 100%. Die Wahl für die Höhe des Arbeitgeberbeitrages liegt bei den Arbeitgebern selbst.
Entwicklung Sparguthaben in CHF
Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen. Bei Zahlungseingängen und -ausgängen handelt es sich bspw. um:
- Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber(n)
- Persönliche Einkäufe
- eingebrachte Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
- Vorbezüge bzw. Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF)
- Zahlungseingänge oder -ausgänge aufgrund Ehescheidung
Information zum Sparguthaben in CHF
Maximal möglicher Vorbezug
Dieser Wert informiert Sie über den maximal zum Bezug möglichen Betrag für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (WEF).
Maximal möglicher Einkauf
Entspricht der Höhe der maximal möglichen persönlichen Einkäufe in die Gesamtvorsorge. Die ausgewiesene Position informiert Sie, für welchen Betrag Sie sich noch einkaufen könnten. Wenn Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, wird der Wert mit «0» angegeben, weil ein persönlicher Einkauf erst möglich ist, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum zurückbezahlt wurde.
Voraussichtliche Altersleistungen in CHF
Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im entsprechenden Alter in der Gesamtvorsorge vorhanden ist. Bei den aufgeführten Altersguthaben handelt es sich um hochgerechnete Werte. Für die Berechnung dieser Werte werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Bis Mitte 2024, wird der aktuelle Zinssatz von 1,5% angewendet, danach 2% bis Mitte 2025. Ab dann gilt der langfristige Zins von 2%.
Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt.
Bei Pensionierung haben Sie die Wahl zwischen einer Auszahlung resp. Teilauszahlung des Guthabens oder einer Übertragung in die Hauptvorsorge, sofern Sie dort über Einkaufsmöglichkeiten verfügen um die Altersrente zu erhöhen.
Leistungen im Todesfall in CHF
Im Todesfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Leistungen bei Invalidität in CHF
Im Invaliditätsfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Persönliche Daten
Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn. Dieser beinhaltet auch regelmässige Zulagen. Unregelmässige Zulagen werden nicht versichert.
Arbeitgeber
Anhand der hochgestellten Zahl können Sie erkennen, welche zusätzlichen Vorsorgeleistungen Ihr Arbeitgeber eingeschlossen hat:
- 1.0 Vorzeitige Entlassung altershalber eingeschlossen
- 1.1 Vorzeitige Entlassung altershalber nach 5 Dienstjahren eingeschlossen
- 2.0 Überbrückungszuschuss eingeschlossen
- 2.1 Überbrückungszuschuss eingeschlossen; Partnerzuschlag ausgeschlossen
- 2.2 Überbrückungszuschuss nach 5 Dienstjahren eingeschlossen
- 2.3 Überbrückungszuschuss nach 5 Dienstjahren eingeschlossen; Partnerzuschlag ausgeschlossen
Beitragsdaten in CHF
Der versicherte Lohn ist eine zentrale Grösse für Ihre Vorsorge bei der BVK. Er ist einerseits Grundlage für die Berechnung der Risiko- und Sparbeiträge und gleichzeitig die Berechnungsbasis für Vorsorgeleistungen im Invaliditäts- und Todesfall. Der versicherte Jahreslohn entspricht Ihrem anrechenbaren Jahreslohn, abzüglich des Koordinationsabzugs. Der Koordinationsabzug verhindert, dass dieselben Lohnanteile gleichzeitig von der AHV/IV und der BVK versichert werden. 2024 beträgt der Koordinationsabzug bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 25'725 CHF. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet.
Beiträge vom versicherten Lohn
Die Sparbeiträge dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben.
Mit den Risikobeiträgen werden die Leistungen bei Invalidität und Tod finanziert.
Die Finanzierung der monatlichen Beiträge an die BVK wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Ihr Arbeitgeber leistet 60% der anfallenden Risiko- und Sparbeiträge und Sie 40% (Beitragsvariante «Standard»).
Entwicklung Sparguthaben in CHF
Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen. Bei Zahlungseingängen und -ausgängen handelt es sich bspw. um:
- Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber(n)
- persönliche Einkäufe
- eingebrachte Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
- Vorbezüge bzw. Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF)
- Aufwertungsgutschriften (aufgrund Umwandlungssatzreduktion per 1. Januar 2022)
- Zahlungseingänge oder -ausgänge aufgrund Ehescheidung
Zahlungseingänge und -ausgänge der Vorjahre werden hier nicht aufgeführt. Sie sind im Sparguthaben per Ende Vorjahr enthalten.
Die Höhe der Verzinsung ist abhängig vom Deckungsgrad und wird jährlich festgelegt. Per 31. Dezember 2023 liegt der Deckungsgrad über 100%. Ihr Sparkonto wird bis Mitte 2024 mit 1,5% verzinst, nachher für ein Jahr voraussichtlich mit 2%..
Aufwertungsgutschrift
Unter offene Aufwertungsgutschriften ist der Betrag ersichtlich, der Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto aufgrund der Änderung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2022 in monatlichen Teilbeträgen bis Ende 2026 zusätzlich gutgeschrieben wird. Im Falle einer Pensionierung während dieser Zeitspanne erfolgt eine einmalige, umfassende Gutschrift.
Beim BVG-Anteil handelt es sich um Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Mindestaltersguthaben
Information zum Sparguthaben in CHF
Maximal möglicher Vorbezug: Dieser Wert informiert Sie über den maximal zum Bezug möglichen Betrag für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (WEF).
Maximal möglicher Einkauf: Entspricht der Höhe der maximal möglichen persönlichen Einkäufe in die BVK zur Verbesserung der Altersrenten. Die ausgewiesene Position informiert Sie, für welchen Betrag Sie sich noch einkaufen könnten. Wenn Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, wird der Wert mit «0» angegeben, weil ein persönlicher Einkauf erst möglich ist, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum zurückbezahlt wurde.
Voraussichtliche Altersleistungen in CHF
Bei den aufgeführten Sparguthaben für die Pensionierungsalter handelt es sich um hochgerechnete Werte für das Modell «Norm». Für die Berechnung dieser Werte werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Bis Mitte 2024, wird der aktuelle Zinssatz von 1,5% angewendet, danach 2% bis Mitte 2025. Ab dann gilt der langfristige Zins von 2%.
Für die Berechnung der jährlichen Altersrente wird das Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung mit einem Umwandlungssatz in eine Altersrente umgerechnet. In myBVK können Sie Ihre Altersrente mit Ihrer persönlichen Zinserwartung, dem Steuersatz Ihres Wohnorts sowie Ihrer ersten Säule simulieren. Zudem stehen Ihnen Simulationen für die verschiedenen Rentenmodelle zur Verfügung.
Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im entsprechenden Alter vorhanden ist. Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt.
Leistungen im Todesfall pro Jahr in CHF
Die Ehegatten-/ Partnerschaftsrente beträgt 40% des letzten versicherten Lohnes. Sie wird bis zum Zeitpunkt ausgerichtet, in dem die verstorbene Person 65 Jahre alt geworden wäre. Danach wird die Rente auf Basis des weitergeführten Sparguthabens neu berechnet.
Die Waisenrente beträgt 12% des letzten versicherten Lohnes.
Leistungen bei Invalidität pro Jahr in CHF
Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 60% des versicherten Lohnes; bei Teilinvalidität (zwischen 25% und 69%) wird die Rente entsprechend reduziert. Sie wird längstens bis zum Erreichen des 65. Altersjahres ausgerichtet. Danach erfolgt die Auszahlung einer neu berechneten Altersrente.
Die Invaliden-Kinderrente beträgt bei Vollinvalidität der versicherten Person 12% des letzten versicherten Lohnes.
Persönliche Daten
Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn. Dieser beinhaltet auch regelmässige Zulagen. Unregelmässige Zulagen werden nicht versichert.
Beitragsdaten in CHF
Der versicherte Lohn in der Ergänzungsvorsorge entspricht dem anrechenbaren Lohnteil in der Hauptvorsorge, der 132'300 CHF übersteigt. Der mindestens versicherte Lohn beträgt 12'863 CHF (Stand 2024).
Beiträge vom versicherten Lohn
Die Sparbeiträge in der Ergänzungsvorsorge betragen 12% des versicherten Lohnes und dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben.
Die Finanzierung der monatlichen Beiträge an die BVK wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Es gibt drei Varianten für die Höhe des Arbeitgeberanteils: 60%, 80% oder 100%. Die Wahl für die Höhe des Arbeitgeberbeitrages liegt bei den Arbeitgebern selbst.
Entwicklung Sparguthaben in CHF
Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen. Bei Zahlungseingängen und -ausgängen handelt es sich bspw. um:
- Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber(n)
- persönliche Einkäufe
- eingebrachte Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
- Vorbezüge bzw. Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF)
- Zahlungseingänge oder -ausgänge aufgrund Ehescheidung
Information zum Sparguthaben in CH
Maximal möglicher Vorbezug
Dieser Wert informiert Sie über den maximal zum Bezug möglichen Betrag für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (WEF).
Maximal möglicher Einkauf
Entspricht der Höhe der maximal möglichen persönlichen Einkäufe in die Ergänzungsvorsorge. Die ausgewiesene Position informiert Sie, für welchen Betrag Sie sich noch einkaufen könnten. Wenn Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, wird der Wert mit «0» angegeben, weil ein persönlicher Einkauf erst möglich ist, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum zurückbezahlt wurde.
Voraussichtliche Altersleistungen in CHF
Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im entsprechenden Alter in der Ergänzungsvorsorge vorhanden ist. Bei den aufgeführten Zusatzsparguthaben für die Pensionierungsalter handelt es sich um hochgerechnete Werte. Für die Berechnung dieser Werte werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Bis Mitte 2024, wird der aktuelle Zinssatz von 1,5% angewendet, danach 2% bis Mitte 2025. Ab dann gilt der langfristige Zins von 2%.
Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt.
Bei Pensionierung wird das Guthaben umfassend als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Leistungen im Todesfall in CHF
Im Todesfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Leistungen bei Invalidität in CHF
Im Invaliditätsfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Persönliche Daten
Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn. Dieser beinhaltet auch regelmässige Zulagen. Unregelmässige Zulagen werden nicht versichert.
Beitragsdaten in CHF
Der versicherte Lohn in der Gesamtvorsorge entspricht dem in der Hauptvorsorge nicht versicherten Koordinationsabzug. 2024 beträgt der Koordinationsabzug in der Hauptvorsorge bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 25'725 CHF. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der versicherte Lohn in der Gesamtvorsorge entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet.
Beiträge vom versicherten Lohn
Die Sparbeiträge betragen 3% des versicherten Lohnes in der Gesamtvorsorge und dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben.
Die Finanzierung der monatlichen Beiträge an die BVK wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Es gibt drei Varianten für die Höhe des Arbeitgeberanteils: 60%, 80% oder 100%. Die Wahl für die Höhe des Arbeitgeberbeitrages liegt bei den Arbeitgebern selbst.
Entwicklung Sparguthaben in CHF
Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen. Bei Zahlungseingängen und -ausgängen handelt es sich bspw. um:
- Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber(n)
- Persönliche Einkäufe
- eingebrachte Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
- Vorbezüge bzw. Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF)
- Zahlungseingänge oder -ausgänge aufgrund Ehescheidung
Information zum Sparguthaben in CHF
Maximal möglicher Vorbezug
Dieser Wert informiert Sie über den maximal zum Bezug möglichen Betrag für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (WEF).
Maximal möglicher Einkauf
Entspricht der Höhe der maximal möglichen persönlichen Einkäufe in die Gesamtvorsorge. Die ausgewiesene Position informiert Sie, für welchen Betrag Sie sich noch einkaufen könnten. Wenn Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, wird der Wert mit «0» angegeben, weil ein persönlicher Einkauf erst möglich ist, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum zurückbezahlt wurde.
Voraussichtliche Altersleistungen in CHF
Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im entsprechenden Alter in der Gesamtvorsorge vorhanden ist. Bei den aufgeführten Altersguthaben handelt es sich um hochgerechnete Werte. Für die Berechnung dieser Werte werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Bis Mitte 2024, wird der aktuelle Zinssatz von 1,5% angewendet, danach 1% bis Ende 2026. Ab 2027 gilt der langfristige Zins von 2%.
Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt.
Bei Pensionierung haben Sie die Wahl zwischen einer Auszahlung resp. Teilauszahlung des Guthabens oder einer Übertragung in die Hauptvorsorge, sofern Sie dort über Einkaufsmöglichkeiten verfügen um die Altersrente zu erhöhen.
Leistungen im Todesfall in CHF
Im Todesfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Leistungen bei Invalidität in CHF
Im Invaliditätsfall wird das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Persönliche Daten
Der versicherte Lohn ist eine zentrale Grösse für Ihre Vorsorge bei der BVK. Er ist einerseits Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Weiterführung Ihres Sparguthabens und gleichzeitig die Berechnungsbasis für Vorsorgeleistungen im Invaliditätsfall.
Der versicherte Jahreslohn entspricht dem anrechenbaren Jahreslohn vor Invalidisierung, vermindert um den Koordinationsabzug. Der Koordinationsabzug verhindert, dass dieselben Lohnanteile gleichzeitig von der AHV/IV und der BVK versichert werden. 2024 beträgt der Koordinationsabzug bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 25'725 CHF. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet.
Entwicklung Sparguthaben in CHF
Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen.
Zahlungseingänge und -ausgänge der Vorjahre werden hier nicht aufgeführt. Sie sind im Sparguthaben per Ende Vorjahr enthalten.
Die Höhe der Verzinsung ist abhängig vom Deckungsgrad und wird jährlich festgelegt. Per 31. Dezember 2023 liegt der Deckungsgrad über 100%. Ihr Sparkonto wird bis Mitte 2024 mit 1,5% verzinst, nachher für ein Jahr voraussichtlich mit 2%.
Aufwertungsgutschrift
Unter offene Aufwertungsgutschriften ist der Betrag ersichtlich, der Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto aufgrund der Änderung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2022 in monatlichen Teilbeträgen bis Ende 2026 zusätzlich gutgeschrieben wird. Im Falle einer Pensionierung während dieser Zeitspanne erfolgt eine einmalige, umfassende Gutschrift.
Beim BVG-Anteil handelt es sich um Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Mindestaltersguthaben.
Voraussichtliche Altersleistungen in CHF
Die Invalidenleistungen werden längstens bis zum vollendeten 65. Altersjahr ausgerichtet, danach werden diese durch eine Altersrente abgelöst. Die Altersrente wird aufgrund des bei vollendetem 65. Altersjahr nachgeführten Sparguthabens und des dann gültigen Umwandlungssatzes neu berechnet. Bei den aufgeführten Sparguthaben für das Pensionierungsalter handelt es sich um einen hochgerechneten Wert.
Für die Berechnung dieses Wertes werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Bis Mitte 2024, wird der aktuelle Zinssatz von 1,5% angewendet, danach 2% bis Mitte 2025. Ab dann gilt der langfristige Zins von 2%. Für die Berechnung der jährlichen Altersrente wird das Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung mit einem Umwandlungssatz in eine Altersrente auf Lebzeiten umgerechnet.
Auf dem Vorsorgeausweis von Versicherten, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Ausweises das 55. Altersjahr erreicht haben, werden der Umwandlungssatz und die jährliche Altersrente aufgeführt.
Die Altersleistungen können erst nach Vollendung des 65. Altersjahres verbindlich berechnet werden. Diese können tiefer ausfallen als die Invalidenleistungen.
Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im Alter 65 vorhanden ist. Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt.
Auch als Altersrentner/-in haben Sie grundsätzlich für jedes eigene Kind, das höchstens 18 Jahre alt ist (wenn in Ausbildung, höchstens 25 Jahre), Anspruch auf eine Kinderrente. Diese wird nach den Mindestleistungen gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) festgesetzt.
Leistungen im Todesfall pro Jahr in CHF
Die Ehegatten-/ Partnerschaftsrente beträgt zwei Drittel der Invalidenrente. Sie wird bis zum Zeitpunkt ausgerichtet, in dem die verstorbene Person 65 Jahre alt geworden wäre. Danach wird die Ehegatten-/ Partnerschaftsrente auf Basis des weitergeführten Sparguthabens neu berechnet.
Die Waisenrente beträgt 12% des versicherten Lohnes.