Für Junge Für alle

Das oberste Organ der BVK wird neu besetzt

Gehören Sie zum neuen Stiftungsrat?

Alle vier Jahre wird der Stiftungsratder BVK neu gewählt. Er besteht zu gleichen Teilen aus arbeitnehmenden und arbeitgebenden Vertretungen.Gehören Sie auch dazu?

In diesem Frühjahr erhalten Sie häufiger Post von uns. Der Grund liegt darin, dass der Stif-tungsrat – unser oberstes Organ – neu gewählt werden darf. Kürzlich haben Sie die Unterlagen zum Wahlaufruf erhalten. Noch bis zum 24. März können Sie eine Kandidatur einreichen. Im Stif-tungsrat können Sie mitbestimmen, in welche Richtung sich Ihre Pensionskasse bewegen soll.Gleichzeitig erhalten Sie einen vertieften Ein-blick in das schweizerische Vorsorgewesen. Eine Aufgabe, das sich durchaus lohnt. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten.

Urne geöffnet
Vom 22. April bis zum 19. Mai ist dann die Urne für Ihre digitale Wahlabgabe offen. Überlassen Sie die Wahl nicht dem Zufall und nehmen Sie teil.

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