Schrittweise in den Ruhestand
Teilpensionierung
Arbeiten bis exakt zum ordentlichen Pensionierungsalter ist nicht für alle ein Traum. Viele möchten sich nach und nach aus dem Berufsleben verabschieden. Entscheidend dabei ist die Finanzplanung. Bei der BVK kann man sich in drei Teilschritten in den Ruhestand begeben.
Rechtzeitig planen
«Ich will doch nicht bis 64 arbeiten», sagt die alleinstehende Frau. «Kannst du dir denn eine Frühpensionierung überhaupt leisten?», fragt die Kollegin. «Äh. Ich weiss nicht.» Spätestens in diesem Moment, sollte man sich mit der Finanzplanung für die Zeit nach der Pensionierung auseinandersetzen.
Grundsätzlich stehen Ihnen in der Vorsorge Gelder aus den drei Säulen AHV/IV, Pensionskasse und 3. Säule zur Verfügung. Für letztere sind Sie selber verantwortlich. Die AHV wird Ihnen nach Erreichen des Rentenalters und nach Anmeldung bei der zuständigen AHV-Kasse ausbezahlt.
In die zweite Säule, der Pensionskasse, haben Sie und Ihr Arbeitgeber während der Berufszeit eingezahlt und damit im Laufe der Zeit Ihr wohl grösstes Sparguthaben angesammelt. Bei der BVK ist eine Pensionierung in drei Teilschritten möglich. Bei zwei dieser drei Schritte können Sie Kapital beziehen. Ansonsten wird eine Altersrente entsprechend dem wegfallenden versicherten Lohn ausgerichtet. Sofern der Arbeitgeber die Leistung des Überbrückungszuschusses nicht ausgeschlossen hat, kann auch dieser anteilsmässig bezogen werden. Mit dieser Option wird eine Frühpensionierung meist erst möglich, da diese Gelder die AHV bis zum Erreichen des AHV-Pensionsalters ersetzen.
Verschiedene Berechnungen unter Einbezug der AHV/IV bis hin zu einem Steuerrechner sind im Kundenportal myBVK möglich. Sie können aber auch mit einem unserer Kundenberater einen Gesprächstermin vereinbaren.