Wenn das Arbeitsleben abhandenkommt
Arbeitslosigkeit
Sie sind in erwerbsfähigen Alter, finden aber keine Stelle. Arbeitslosigkeit ist für Betroffene unangenehm. Immerhin bleibt das bisher angesparte Geld der Pensionskasse erhalten und die Auffangeinrichtung deckt die Risiken Tod und Invalidität ab.
Rechtzeitig Informationen einholen
Verlassen Sie die Arbeitswelt, ist das für die Pensionskasse technisch gesehen ein Austritt. Die angesparte Freizügigkeitsleistung muss also weitergereicht werden. Da kein regulärer Arbeitgeber vorhanden ist, geht das Geld auf ein von Ihnen bezeichnetes Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder an eine Freizügigkeitspolice einer Versicherungsgesellschaft.
Alternativ wird das Geld der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weitergeleitet. Diese hat bei Arbeitslosigkeit weitere Aufgaben:
- Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge von arbeitslosen Personen für die Risiken Tod und Invalidität.
- Aufnahme von arbeitslosen Personen, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese freiwillig weiterführen möchten.
Weitere Themen zur Arbeitslosigkeit
Ein Austritt aus der zweiten Säule und eine damit verbundene Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Lesen Sie mehr dazu.
Stellenwechsel sind ziemlich genau gleich häufig, wie Wechsel der Pensionskasse. Jeder Arbeitgeber ist in der Wahl der Pensionskasse frei. Lesen Sie mehr dazu.
Bei der BVK kann man die Beitragslücke zwischen 58 und 60 Jahren, während zwei Jahren überbrücken. Lesen Sie mehr dazu.