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Kinder erhalten eine Rente

Kinder- oder Waisenrente

Stirbt ein Elternteil, ist das für die Kinder nur schwer zu verarbeiten. Ist das Kind noch unter 20 Jahre alt, wird ihm von der BVK eine Waisenrente ausbezahlt.

Die Kinder erhalten Geld

Stirbt eine versicherte Person (aktiv versichert oder rentenbeziehend), haben deren Kinder Anspruch auf Waisenrente. Stief- und Pflegekinder sind nur anspruchsberechtigt, wenn die versicherte Person wesentlich für deren Unterhalt aufgekommen ist. Das gilt für Kinder bis zum 20. Altersjahr. Ist das Kind noch in der Ausbildung oder bezieht eine ganze Invalidenrente, wird die Waisenrente bis zum Abschluss der Ausbildung längstens aber bis zum 25. Altersjahr ausbezahlt.

Halbwaisen erhalten 30 Prozent der Ehegattenrente. Vollwaisen 60 Prozent, wenn sie nicht schon Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen des anderen verstorbenen Elternteils beziehen. Ist das der Fall, reduziert sich die Kinderrente auf 30 Prozent.

 

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