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Bedingungen für die Zinsgutschrift bei einer Weiterempfehlung

Eine erfolgreiche Weiterempfehlung der BVK als Hypothekargeberin honorieren wir mit einer einmaligen Zinsgutschrift. Damit diese zum Tragen kommt, gibt es ein paar «Spielregeln».

Voraussetzungen für die Zinsgutschrift 

  • Auf dem BVK-Antragsformular der Neukundin / des Neukunden muss Ihr vollständiger Name auf Seite 4 eingetragen sein. 
  • Der Rahmenvertrag muss gemäss den geltenden Richtlinien vollständig durch die Neukundin / den Neukunden unterzeichnet bei der BVK eingegangen sein.
  • Die erste Hypothekentranche muss ausbezahlt worden sein.

Die Zinsgutschrift entfällt, wenn … 
… Sie Ihren Hypothekarvertrag bei der BVK gekündigt haben
… die Neukundin/der Neukunde vom Vertrag zurücktritt

Art und Umfang der Zinsgutschrift

  • Die Höhe der Gutschrift entspricht einem Monatszins Ihrer bestehenden Tranche. Bestehen mehrere Tranchen, wird die Zinsgutschrift der Tranche mit dem höchsten Volumen gutgeschrieben (keine Verteilung über die gesamte Hypothek).
  • Die Zinsgutschrift wird direkt mit dem geschuldetem Hypothekarzins verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
  • Die Gutschrift erfolgt auf den nächsten Zinstermin, nachdem alle obigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Das Beste zum Schluss: Die Zinsgutschrift wird bei jeder erfolgreichen Weiterempfehlung gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Hypotheken-Team unter 058 470 45 66.

 

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