Einsatz für eine gemeinschaftliche Altersvorsorge

Ein grosses, solidarisches Gefüge

Mit verschiedenen Massnahmen lebt die BVK gewollte Solidaritäten.

Achten Sie bei der Pensionskasse schon in jungen Jahren auf Ihr Sparguthaben. Sicher ist, je mehr Geld Sie in diesen Topf legen, umso besser steht es um Ihre Altersvorsorge. Dieses Geld gehört Ihnen persönlich – auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Unsicher dagegen ist, in welchem Alter und zu welchen Konditionen Sie dereinst pensioniert werden. Die BVK unterstützt hohe Sparguthaben und sorgt mit geeigneten Massnahmen für faire Bedingungen für alle.

Solidarität mit Jungen
Wenn Sie pensioniert sind und das Glück eines langen Lebens geniessen können, ist es gut möglich, dass das angesparte Geld in der zweiten Säule aufgebraucht ist. Die Pensionskasse zahlt aber – das ist eines ihrer grossen Versprechen – weiterhin und bis ans Lebensende die gleiche Rente aus. Dieses Geld muss erwirtschaftet werden. Damit genügend Geld vorhanden ist, mussten in den vergangenen Jahren jüngere Generationen auf Zinsgewinne verzichten, weil das Geld für früher gemachte Rentenversprechen gebraucht wurde. Diese Umverteilung passt nicht zum Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule.

Anpassungen können immer mal notwendig werden. Um entstehende Renteneinbussen abzufedern, hat die BVK Geld auf die Seite gelegt, das nun als Aufwertungsgutschriften an alle per 31. Dezember 2021 bei der BVK aktivversicherten Personen ausbezahlt wird.

Solidarität mit Rentenbeziehenden
Renten könnten auch angepasst werden. Von einer Reduktion wollen wir bei der BVK nichts wissen. Aber über Leistungsverbesserungen gegenüber Rentnern kann man, entsprechend ihrem Pensionierungsjahr und den lebenslänglich eingerechneten Garantien, durchaus diskutieren. Das ist bei der BVK bei einem Deckungsgrad ab 115 Prozent festgelegt. Noch vor den Rentenbeziehenden profitieren die Aktivversicherten. Bei ihnen wird die Verzinsung des Sparguthabens (weiterhin bei komfortablen zwei Prozent) angehoben. Danach werden zuerst die Jahrgänge begünstigt, die mit einem tiefen Umwandlungssatz in Rente gegangen sind (Kohortenmodell).

Solidarität mit Invaliden
Es gibt aber auch gewollte Umverteilungen. Etwa zahlen alle Aktivversicherten unabhängig ihres Alters oder Gesundheitszustandes den gleichen Risikobeitrag, der invalid gewordenen Menschen zugutekommt.

Auf unserem Kundenportal myBVK finden Sie mehr Informationen und können die Auswirkungen auf Ihr persönliches Sparguthaben im Detail ansehen.

Login myBVK

Scroll Top Link